Erbrecht und Nachfolgeberatung

Die Fragen, wann und wem Vermögen übertragen werden soll, wie ein Lebenswerk in die nächste Generation hinein fortbestehen kann und wie sich Streit unter den Nachkommen vermeiden lässt, beschäftigen den Unternehmer wie Privatpersonen.
Wir sind mit unseren Kollegen der Bürogemeinschaft nicht nur mit der Lösung steuerlicher und rechtlicher Fragen vertraut, sondern wissen auch, wie sich Konflikte auf diesem sensiblen Gebiet vermeiden lassen.

Die Nachfolgeberatung umfasst wesentliche Kernelemente unserer übrigen Tätigkeitsbereiche. Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Übertragung Ihres Vermögens auf die nächste Familiengeneration und der hierzu erforderlichen Gestaltung von

  • Testamenten oder Erbverträgen
  • Schenkungsverträgen
  • Nießbrauchs- oder Wohnungsrechtsregelungen

sowie bei Nachfolgegestaltungen durch Veräußerung bei den

  • Kaufverträgen
  • gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen
  • und ggf. arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Kanzlei Beyer | Grudzenski | Vierhaus | Marquardt

Die steuerliche Beratung wird von unseren Kollegen der Kanzlei Ebert | Brylski | Beyer angeboten.

Steuerberatung

  • Erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung
  • Ertragsteuerliche Gestaltungsberatung
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Steuerlich optimierte Unternehmensveräußerung

Sonstige Beratungsleistungen

  • Unternehmenskauf/-verkauf
  • Testamentsvollstreckung
  • Planungsrechnungen
  • Unterstützungen bei Management-Buy-Out/Management-Buy-ln-Transaktionen
  • Unterstützung bei der Besetzung von Nachfolgern in der Geschäftsführung
Zu BEYER | GRUDZENSKI | VIERHAUS | MARQUARDT