Sanierungs- und Insolvenzberatung

Nutzen Sie unser Know-how der wirtschaftlichen und rechtlichen Sanierungsberatung aus einer Hand. Unternehmen können in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung können wir frühzeitig eingreifen und Strategien und Wege aus Krisen entwickeln und umsetzen. Dabei ist der Schutz der handelnden Personen vor persönlicher Haftung zu berücksichtigen.
Auch Insolvenzrisiken bei Vertragspartnern können zu Nachteilen führen. Wir unterstützen durch Hinweise zur Früherkennung der Krise, bei Vertragsgestaltungen sowie bei der Anmeldung und Durchsetzung von Forderungen unserer Mandanten.

Sanierungs- und Insolvenzberatung

  • Beratung im Frühstadium der Krise, Unternehmensanalyse
  • Aufklärung der handelnden Organe über deren Verpflichtungen und Haftungsrisiken
  • Ermittlung und Erläuterung der wesentlichen Krisenursachen,
    der Krisenart und des Krisenstadiums
  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes bei Sanierungsfähigkeit
  • Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen Einzelmaßnahmen und Begleitung der Durchführung der Maßnahmen
  • Prüfung und Beurteilung eines vorhandenen Sanierungskonzeptes auf Plausibilität, Vollständigkeit und Realisierbarkeit
  • Unterstützung bei Insolvenzantragsstellung
  • Vertretung der Gläubigerinteressen im lnsolvenzverfahren, Wahrnehmung von Gläubigerausschussmandaten
  • Prüfung, gegebenenfalls gerichtliche Durchsetzung von Haftungsansprüchen gegen handelnde Organe der insolventen Gesellschaft sowie gegen Verwalter

Sozietät Ebert-Brylski-Beyer

Die steuerliche Beratung wird von unseren Kollegen der Sozietät Ebert | Brylski | Beyer angeboten.

Zu Ebert | Brylski | Beyer